Rechtliches
Wichtige Hinweise zu Beratung & Coaching
Meine Arbeit als Lebens- und Sozialberaterin unterliegt dem Berufsrecht der Lebens- und Sozialberater Österreich sowie der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Auch als gewerblich befugte Unternehmensberaterin bin ich zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten Informationen verpflichtet.
- Keine Psychotherapie – Beratung und Coaching sind keine Psychotherapie und keine medizinische Behandlung und ersetzen diese nicht.
- Keine Diagnosen & Heilversprechen – es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen gegeben, auch nicht sinngemäß.
- Verschwiegenheitspflicht – alle Gespräche unterliegen meiner Verschwiegenheitspflicht als Lebens- und Sozialberaterin sowie als Unternehmensberaterin.
- Rücksprache bei laufender Behandlung – befinden Sie sich aktuell in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung, bitte ich Sie, vorab mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin bzw. Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten Rücksprache zu halten, ob einer Beratung/einem Coaching nichts entgegensteht.
- Grenzen meiner Tätigkeit – manche Anliegen brauchen mehr, als Lebens- und Sozialberatung leisten kann oder darf – etwa bei ausgeprägten psychischen Erkrankungen, die fachärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung bedürfen. Das gilt unabhängig davon, ob bereits eine Behandlung läuft. Sollte sich das im Gespräch zeigen, bespreche ich das offen mit Ihnen und unterstütze Sie gerne dabei, die passende Anlaufstelle zu finden.
- Akute Krisen – die vorrangige Anlaufstelle ist immer eine ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Fachperson – gerne unterstütze ich Sie bei der Suche nach der passenden Stelle.
Hinweise zu Messungen & Biofeedback
- HRV-Messung & Biofeedback-Training – nicht bei Herzschrittmacher oder Defibrillator. Bei Epilepsie oder anderen neurologischen Erkrankungen nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.
- BIA-Messung (Körperzusammensetzung) – nicht bei Schwangerschaft, Herzschrittmacher, Defibrillator oder anderen implantierten elektronischen Geräten.
- Seh-Stress-Check – bei bekannten akuten Augenerkrankungen empfehle ich vorab eine kurze Rücksprache mit Ihrem Augenarzt/Ihrer Augenärztin.